Im
Mittelalter war in Schwaben das Kleinbauerntum vorherrschend.
Da die Bauern im Regelfall Leibeigene vom Grundherrn, Leibherrn oder
Gerichtsherrn waren, gab es so gut wie keine freie Bauern. Die
Leibeigenschaft war mit vielen Belastungen behaftet, die besonders die
Unehelichen und Nichtverheirateten zu spüren bekamen. Die
Selbstverwaltung ländlicher Gemeinden, die in den Dorfgerichten ihre
Ursprünge hatten und in denen die Bauernschaft schon immer mitwirkte,
standen jedoch vielfältige und erhebliche Abgaben gegenüber.
So hatte der Bauer z.B. den Zehnten an den
Leibherrn, die Gülten an den Grundherrn und
die Fonden an den Gerichtsherrn zu leisten.
Zusätzlich musst er noch direkte Steuern, die Beten,
und außerordentliche Schatzungen aufbringen. In
der Zeit um die Wende zum 16. Jahrhundert waren die Verhältnisse für
die Bauern noch immer sehr unbefriedigend, obwohl die wirtschaftliche
Lage in den Städten Aufschwung genommen hatte und die Urbarmachung des
Landes abgeschlossen war.
Doch die Ausweitung der Steuern wegen der gestiegenen Ansprüche der
Landesherren, die soziale Deklassierung gegenüber dem aufstrebenden
Bürgertum sowie die fehlenden Möglichkeiten zur politischen
Einflussnahme, brachten große Unruhe und Unfrieden in die Bauernschaft. Dieser
Bundschuh (ein mit Riemen gebundener
Bauernschuh im Gegensatz zum Stiefel des Ritters) und zusätzliche
Missernten führten dann zu großen Bauernunruhen im Gebiet
oberschwäbischer Klöster wie Rot a.d. Rot, Zwiefalten, Ochsenhausen
und Schussenried.
Im württembergischen Remstal kam es im Jahr 1514 zum Bauernaufstand,
genannt Armer Konrad. Er war eine Reaktion der
Bauern auf die Misswirtschaft Herzog Ulrichs. Dieser hatte
neue Verbrauchssteuern eingeführt und durch eine
Gewichtsverschlechterung die bisherigen Abgaben erhöht. Der Arme
Konrad wurde, obwohl er sich auch auf andere Landesteile
ausdehnte, wegen dem Fehlen einer einheitlichen Führung und durch den Tübinger Vertrag von Herzog Ulrich hart
niedergeschlagen. Einige Anführer des Armen Konrad wurden in Schorndorf
öffentlich hingerichtet. Die Landesordnung von 1495 sowie die
Regimentsordnung von 1498 wurde im Jahr 1515 durch eine neue
Landesordnung abgelöst; die Verhältnisse im Land wurden also neu
geregelt. Luthers
und Zwinglis Reformation, vom Bauerntum als soziale Bewegung angesehen,
beschwörte 1524 im Schwarzwald, im Hegau und im Klettgau eine neue
Bauernbewegung herauf.
Der 1525 ausgebrochene Bauernkrieg dehnte sich in fast ganz
Oberdeutschland und Thüringen aus. Baltringen und Biberach waren
Hauptquartiere in Oberschwaben.
Die sogenannten zwölf Artikel, vom Memminger
Kürschnergesellen Sebastian Lotzer verfasst, wurden zum
bedeutendsten Schriftstück der Bauernbewegung. Dieses trug dann auch
enorm zur Ausbreitung des Bauernaufstandes bei, da hier die Aufhebung
der Leibeigenschaft, die Minderung der Frondienste, die freie Wahl von
Pfarrern sowie die Freigabe des Waldes, der Jagd und des Fischfangs
niedergeschrieben war. Durch
die Ausbreitung des Aufstandes bildeten sich u.a. der Taubertalhaufe
im Taubertal, der Neckartal-Odenwaldhaufe, der Baldringer
Haufe und der Seehaufe in Oberschwaben.
Der Neckartal-Odenwaldhaufe erstürmte am 16.4.1525 das wirttembergische
Weinsberg und jagte Graf Ludwig von Helfenstein, den Führer der
Besatzung, sowie weitere Edle durch die Spieße. Heilbronn wurde
ebenfalls besetzt.
Der bekannte Ritter mit der eisernen Hand, Götz von Berlichingen,
war zeitweise Feldhauptmann der Bauernheere. Kanzler Wendel
Hippler von Neuenstein war der Bauernkanzler,
der eine Reichsverfassung zu Gunsten der Bauern anstrebte. Da
es jedoch den einzelnen Haufen an Einigkeit fehlte, wurde die
Bauernrevolution von der Übermacht der Fürsten niedergeschlagen. Der Bauernjörg,
Truchsess Georg von Waldburg, war Anführer
des Schwäbischen Bundes. Dieser spürte in Schwaben und Franken die
einzelnen Haufen auf und schlug diese in blutiger Art und Weise nieder.
Schätzungsweise 100.000 Bauern verloren dabei ihr Leben, da diese, weil
im Kampf deutlich unterlegen, regelrecht niedergemetzelt wurden. So
gelang es den Bauern nicht, sich neben dem Adel und dem Bürgertum
politisch durchzusetzen. Außerdem wurde ihre Rechtsstellung nicht
gebessert. Der Aufstand hatte allerdings auch keine negativen Folgen auf
deren wirtschaftliche Lage.
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