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Graf Eberhard

Graf Eberhard, genannt Graf Eberhard im Bart, wurde am 11. Dezember 1445 in Urach auf der schwäbischen Alb geboren. Er war der zweite Sohn vom Grafen Ludwig von Württemberg-Urach und Mechthild (Haus Wittelsbach, 1419-1482). Als Eberhard I. war er der erste Herzog von Württemberg.

Eberhard tritt als 14-jähriger Ende 1459 die Regierung in Württemberg-Urach an. Anlässlich einer Pilgerfahrt ins Heilige Land im Jahr 1468 empfängt Eberhard in der Grabeskirche zu Jerusalem den Ritterschlag. Anscheinend soll er nach dieser Pilgerfahrt den Pilgerbart beibehalten haben, dem er den Beinamen im Bart verdankt.  Mit 14.000 Gästen (so wird überliefert) feiert Eberhard im Jahr 1474 seine Hochzeit mit Barbara Gonzaga von Mantua! Die Universität Tübingen gründet er im Jahr 1477. Der Papst verleiht Eberhard im Jahr 1482 die Auszeichnung Goldene Rose. Im selben Jahr handelt er den Münsinger Vertrag aus, der die schwäbischen Besitzungen des Hauses Württemberg formal wiedervereinigt und Stuttgart zum Regierungs- und Verwaltungssitz erhebt. Den Ordnen vom Goldenen Vlies nimmt Eberhard vom späteren König Maximilian im Jahr 1492 entgegen. Anlässlich des Reichtages von Worms im Jahr 1495 wird das Land Württemberg zum Herzogtum erhoben. Dazu erhielt Eberhard die Würde eines Herzogs von Teck sowie das mit Markgröningen verbundene Lehen der Reichssturmfahne. Die württembergischen Hirschstangen, die Tecker Rauten, die Reichssturmfahne sowie die Mömpelgarder Barben (Fische) wurden in das ebenfalls verliehene neue Wappen aufgenommen. 

Er starb am 24. Februar 1496 in Tübingen. Sein Grab befindet sich in der Stiftskirche Tübingen.