Besenwirtschäftle
sind in Württemberg das Salz in der Suppe! In anderen Gegenden nennt man die Besenwirtschäftle auch Rad-, Maien-, Gassen-, Stroh- oder Kranzwirtschaften. Törggelenstuben werden sie in Südtirol, Buschschenken oder Heurigenlokale in Österreich genannt. Einer
Rechtsverordnung Kaiser Karls des Großen aus dem Jahr 794 verdanken wir
es, dass diese Besenwirtschäftle betrieben werden dürfen. Sein Erlass
sagte aus, dass der eigene, umgebaute Jungwein dem "gemeinen
Volk" in mit Efeu- oder Eichenlaubkränzen gekennzeichneten
Trinkstuben verkauft werden darf. Der eigentliche Grund für das Entstehen der Besenwirtschaften war, dass die Weingärtner (Wengerter) im Herbst einen Teil ihrer Ernte in herrschaftlichen Keltern abliefern mussten. Als die Oberhäupter jedoch bares Geld haben wollten, revoltierte der Wengerterstand. Die darauf folgenden Verhandlungen mit den Regenten ergaben, dass die Wengerter einen Teil ihres Weines steuerfrei behalten und diesen dann in einem begrenzten Zeitraum und nur in der eigenen Stube an ihre Gäste ausschenken durften. Die Kontrollfunktion für das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften übernimmt heute der Wirtschaftskontrolldienst und die staatlichen Weinkontrolleure. Die
Wengerter, die mit ihren zivilen Preisen für die Getränke und die
einfachen, aber wohlschmeckenden Speisen ihre Kasse aufbessern, sind
heutzutage kleinere Hobby-Weingärtner oder sogenannte Selbstvermarkter.
Innerhalb der Familie schafft man es mit Teamarbeit, die ganz besondere
und gemütliche Besenatmosphäre zu schaffen. Die Sitzmöglichkeiten im Besen sind regelmäßig vollkommen ausgeschöpft. Dicht gedrängt hockt man zusammen und schwätzt über Gott und die Welt. Gleichgültig welcher Bevölkerungsschicht man angehört...alle fühlen sich "sauwohl" im Besen. Eigentlich schade drum, dass die Besenzeit nicht all zu lange geht. Obwohl...um so größer ist dann die Vorfreude auf die nächste "Besensaison".
|