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Schwäbische Fasnet

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Weit verbreitete Bettel- und Heischebräuche machen die Fasnetszeit so beliebt.
Die Narren verteilen so z.B. freiwillig Brezeln oder Würste an die Kinder. Falls nicht, werden sie mit markigen Sprüchen und Zurufen zum Schenken aufgefordert. Aber auch das Stehlen von Lebensmitteln gehört zu den Fasnetstraditionen. Oftmals wurde bei Hausschlachtungen versucht, Teile des Fleisches zu "stehlen", um diese dann wieder gegen Würste einzutauschen.

Das Backen der traditionellen und sehr guten "Fasnetsküchle" am "schmotzigen Donnerstag" muss einfach sein und gehört zur Fasnet, wie das Fett oder das Schmalz zum "Schmotz" (deswegen "schmotziger" Donnerstag) in der Küche. Verse wie "lass mi meine Küchle en deim Schmalz bache, no derfscht du dei Floisch en meim Kraut koche" oder "luschtig isch die Fasenacht, wenn mei Mutter Küchle bacht. Wenn se aber koine bacht, no pfeif´i uff dia Fasenacht" zeugen von diesem wichtigen Fasnetsbrauch.

Brauch war es auch, mit dem Schmalz, in dem die Küchle gebacken wurden, auf Wunden oder auf die Pflugschar zu schmieren. Die Asche vom Herdfeuer, in dem an Fasnet oder Aschermittwoch gebacken wurde, streute man in den Hühnerstall um so das Ungeziefer zu vertreiben.

Als Nachzügler sind sie sicherlich schon mal mit dem Spruch "der kommt henterher wia d´alt Fasnet" konfrontiert worden. Dieser Ausspruch hängt damit zusammen, dass die "Bauernfasnet" am Sonntag Invocavit, eine Woche nach dem Fasnetssonntag, abgehalten wurde. Die Herren- und Pfaffenfasnet dagegen wurde vom Fasnetssonntag bis Dienstag um Mitternacht gefeiert. Später hinzu kamen dann die Feierlichkeiten am "schmotzigen Donnerstag", auch "Weiberfasnet" genannt, und der "rußige Freitag", wo man früher das Gesicht mit Ruß in ein Affengesicht verwandelte.

Der "schmalzdicke Samstag", der "Fasnets-Herrensonntag", die "Baurefasnet" am Montag, der "Fasnets-Dienstag" und der "Aschermittwoch" folgen.
Früher war der Aschermittwoch die "Weiberfasnet", die seit über 400 Jahren den Frauen besondere Rechte zusichert. In Ochsenheim z.B. ist dies bis 1853 verbürgt.

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