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Die Kehrwoche ist eine nicht wegzudenkende Institution in Württemberg. Diese wird zwar oft belächelt, aber noch immer noch akribisch gehegt und gepflegt. Fakt
ist, dass unsere über 500 Jahre alte Tradition auf dem Stuttgarter
Stadtrecht von 1492 basiert: Im Jahr 1622 wurde diese Vorschrift dahingehend geändert, dass nunmehr die Straßen alle vier Wochen gereinigt werden mussten und der Mist sechsmal im Jahr vor die Stadt gefahren werden musste. Am
12. Januar 1714 wurde die erste "Gassensäuberungs-Ordnung"
bekannt gemacht. Am 13. Juli 1740 kam dann eine neue Verordnung "...jedem Bewohner der Stadt, ohne Unterschied des Standes, besonders aber Hausbesitzern die Reinerhaltung der Straßen, so weit ihre Häuser gingen, mittels zweimaligen Kehrens in jeder Woche und fleißige Säuberung der öffentlichen Plätze durch die in Almosen stehenden Armen gebot, worüber Wegknechte und Bettelvögte genau Aufsicht führen sollten". Zugleich gab es ab sofort einen sogenannten "Gasseninspektor". Sechs
Jahre später wurde die Gassenordnung folgendermaßen revidiert: 1817: "Jeder Hausbesitzer oder je nach Übereinkunft mit diesem die Hausbewohner sind verbunden, die Straßen vor dem Haus an jedem Werktag reinigen zu lassen. Für die Reinigung bleibt der Hauseigenthümer der Polizei gegenüber verantwortlich, welcher sich daher immer nur an diesen hält". Dagegen, das sage ich offen und ehrlich, sind unsere heutigen Polizeiverordnungen mehr als human. Zwei
Dinge aber sind uns geblieben:
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