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Kehrwoche

Die Kehrwoche ist eine nicht wegzudenkende Institution in Württemberg. Diese wird zwar oft belächelt, aber noch immer noch akribisch gehegt und gepflegt.

Fakt ist, dass unsere über 500 Jahre alte Tradition auf dem Stuttgarter Stadtrecht von 1492 basiert:
"Damit die Stadt rein erhalten wird, soll jeder seinen Mist alle Wochen hinausführen, sonst darf der Spital (?) ihn für sich holen lassen, jeder seinen Winkel alle vierzehn Tage, doch nur bei Nacht, sauber ausräumen lassen und an der Straße nie einen anlegen. Wer kein eigenes Sprechhaus (WC) hat, muss den Unrath jede Nacht an den Bach tragen".

Im Jahr 1622 wurde diese Vorschrift dahingehend geändert, dass nunmehr die Straßen alle vier Wochen gereinigt werden mussten und der Mist sechsmal im Jahr vor die Stadt gefahren werden musste.

Am 12. Januar 1714 wurde die erste "Gassensäuberungs-Ordnung" bekannt gemacht.
"Der Unrath aus Kloaken und Winkeln soll künftig bei Nacht vor das Hauptstätter- und Rothebildthor durch eigens hiezu bestellte, von der Stadt zu entlohnende Kärrner (?) in hohen, mit Glöcklein versehenen Truhenkarren geführt werden".

Am 13. Juli 1740 kam dann eine neue Verordnung "...jedem Bewohner der Stadt, ohne Unterschied des Standes, besonders aber Hausbesitzern die Reinerhaltung der Straßen, so weit ihre Häuser gingen, mittels zweimaligen Kehrens in jeder Woche und fleißige Säuberung der öffentlichen Plätze durch die in Almosen stehenden Armen gebot, worüber Wegknechte und Bettelvögte genau Aufsicht führen sollten". Zugleich gab es ab sofort einen sogenannten "Gasseninspektor".

Sechs Jahre später wurde die Gassenordnung folgendermaßen revidiert:
"Die Straßen müssen jeden Mittwoch und jeden Samstag um 5, Winters um 3 Uhr Nachmittags gekehrt und bei trockenem Wetter hinlänglich mit Wasser besprengt werden".
Damit aber nicht genug - die Sitten wurden noch strenger!

1817: "Jeder Hausbesitzer oder je nach Übereinkunft mit diesem die Hausbewohner sind verbunden, die Straßen vor dem Haus an jedem Werktag reinigen zu lassen. Für die Reinigung bleibt der Hauseigenthümer der Polizei gegenüber verantwortlich, welcher sich daher immer nur an diesen hält".

Dagegen, das sage ich offen und ehrlich, sind unsere heutigen Polizeiverordnungen mehr als human.

Zwei Dinge aber sind uns geblieben:
1.) Saubermachen war wohl zu allen Zeiten kein sonderlich lustvolles Geschäft. Auch heute noch betreibt man es als notwendiges Übel.
2.) Kehren oder zahlen

Kehrwoche

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