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Königreich Württemberg

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<Eckdaten König Friedrich><Eckdaten König Wilhelm I.><Eckdaten König Karl><Eckdaten König Wilhelm II.>

König Friedrich hatte mittlerweile allen Anlass dazu, sich bei Napoleon erkenntlich zu zeigen. Dies deshalb, weil durch Napoleons Dekret vom 24. April 1809 betreffend der Aufhebung des Deutschordens und der Rheinbundstaaten, sowie durch den Wiener Frieden vom 14. Oktober 1809 und den darauf folgenden Vertrag von Compione vom 24. April 1810, Württemberg erneut einen ganz ansehnlichen Zuwachs erhielt.
Vom Deutschorden kamen die Ämter Mergentheim, Neuhaus, Wachbach und Balbach hinzu (insges. 11.133 Einwohner). Bayern musste an Württemberg die Stadt Ulm, die Landgerichte Tettnang, Buchhorn, Wangen, Ravensburg, Leutkirch, Söfingen, Geislingen, Alpeck, Crailsheim, Teile der Landgerichte Elchingen, Nördlingen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Rothenburg, Gerabronn und Ussenheim, die Hohheit über die Fuggerschen Grafschaften Kirchberg und Dietenheim, die Thurn- u. Taxischen Besitzungen zu Dischingen und Neresheim, das Fürstentum Hohenlohe-Kirchberg und Teile der Fürstentümer Oettingen-Spielberg und Wallerstein abtreten, Alles in allem ca. 160.000 Einwohner. Württemberg wiederum musste an Bayern kleinere Landesteile wie z.B. Gebsattel und Weittingen abtreten, sowie an Baden durch den Staatsvertrag vom 2. Oktober 1810 das Oberamt Stockach mit Radolfzell, fast das gesamte Oberamt Hornberg mit St. Georgen und Schiltach, Teile der Oberämter Tuttlingen, Rottweil, Ebingen und Maulbronn abgeben. Ende des Jahres 1810 war das Land Württemberg in seiner Zusammensetzung, bis in die moderne Zeit reichend, fertig. Lediglich die Herrschaft Hirschlatt von Hohenzollern kam im Jahr 1813 noch hinzu.
Unter König Friedrich war Württemberg von ehemals 600.000 auf nunmehr 1.380.000 Bewohner angewachsen. Der Flächeninhalt hatte sich ebenfalls mehr als verdoppelt.

Bis zum Ende des alten Herzogtums war Württemberg ein fast rein protestantisches Land. Durch die Erweiterung Württembergs von 1803 bis 1810 kamen katholisch- und jüdisch besiedelte Gebiete hinzu. Im neuen Königreich waren somit 1 Million Protestanten, 450.000 Katholiken und 7.500 Juden angesiedelt. Die Juden, die nach Ausweisung durch Herzog Eberhard seit 300 Jahren kein Aufenthaltsrecht besaßen, erhielten 1828, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen, die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Untertanen und ab 1864 die völlige Niederlassungsfreiheit. Zuvor durften sie sich nur in ca. 80 Orten, in denen schon Juden lebten, niederlassen.

Unter König Friedrich, dessen Ziel die Einheit der aus so verschiedenartigen Bestandteilen zusammengesetzten württembergischen Staates war, wurde zweifellos die moderne Staatsform geschaffen, allerdings auf eine sehr rücklichtslose und unterdrückerische Art und Weise. Durch eine Vielzahl von Verordnungen, Neuanordnungen und Änderungen schuf man einen Staat nach dem Wunsch des Herrschers, der sich im großen und ganzen bis in die moderne Zeit erhalten hat.

Seit 1810 wurde das Königreich Württemberg in 12 Landvogteien mit deutschen und französischen Namen aufgeteilt (Rothenburg mit Stuttgart, Departement du Rothenberg, am oberen Neckar, Departement du haut Neckar, am mittleren Neckar, am unteren Neckar, an der Enz, Schwarzwald, an der Jagst, am Kocher, an der Rems und Fils, auf der Alb, an der Donau und am Bodensee, Departement du lac de Constanze).
Wald und Jagd wurden in 20 Oberforste eingeteilt, die 7 Städte Stuttgart, Ludwigsburg, Tübingen, Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen erhielten 1811 das Prädikat "gute Städte".

Da unter König Friedrichs Regiment nicht weniger als 10 Feldzüge geführt wurden, spielte natürlich das Kriegswesen eine ganz bedeutende Rolle. Zur Erreichung des Kontingents von mindestens 12.000 Mann wurde eine Militäraufhebung eingeführt, die mit rigoroser Strenge überwacht wurde. Neue Bestimmungen hierzu erschienen im Jahr 1809. Demzufolge wurden junge Männer, außer Studierenden, zum Kriegsdienst verpflichtet und herangezogen.
Auch das Polizeiwesen wurde neu organisiert. Für die beiden Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg wurden eigene Polizeidirektionen gebildet. Zur Handhabung der Landespolizei wurde 1807 das Landreiterkorps, später auch Landjäger genannt, errichtet. Ebenfalls wurde eine Pressezensur eingeführt, um "unnützen und unbedachtsamen Schwätzern ein Ziel zu setzen". 1806 wurden Auslassscheine für Reisende an den Stadttoren eingeführt, 1807 werden bei Auslandsreisen Pässe erforderlich, Nachts darf niemand ohne Laterne auf die Straßen gehen, 1809 wurde das Verbot für Vermummung auf den Straßen sowie der Befehl zum Stillhalten der Wagen vor dem königlichen Wagen eingeführt, 1810 Polizeikarten für Auswärtige, 1811 wird die Auswanderung verboten und 1812 Passantenlisten unter den Stadttoren ausgelegt. Ebenfalls verboten wurde das Tabakrauchen auf der Straße als groben Unfug.

Das Finanz- u. Kirchenwesen, beides sehr wichtige Institutionen im Staat, wurden ebenfalls neu strukturiert. Natürlich wurde auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr vieles getan, um Handel, Verkehr, Gewerbe und Fabriken zu heben. Hierzu wurden z.B. die Landstraßen verbessert und ausgebaut und gleiches Maß und Gewicht im Königreich eingeführt.   

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