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8><Seite 9> Pauline Therese Louise, die Tochter seines Onkels Herzog Ludwig Friedrich von Württemberg, wurde am 15. April 1820 die Nachfolgerin Katharinas und am 6. März 1823 Mutter des Thronfolgers Karl Friedrich Alexander wurde. Nicht nur in der Residenzstadt Stuttgart, sondern auch im ganzen Land, löste die Geburt großen Jubel aus. Bei den Geburten seiner Töchter aus der Ehe mit Katharina, Maria Friederike Charlotte (30.Oktober 1816) und Sophie Friederike Mathilde (17. Juni 1818), sowie aus der Ehe mit Pauline stammenden Töchter Prinzessin Katharina (24. August 1821) und Prinzessin Auguste (4. Oktober 1826) dürfte die Begeisterung des württembergischen Volkes nicht minder gewesen sein. Das Jahr 1819 brachte dem König und dem Volk jedoch nicht nur den herben Verlust von Katharina, sondern auch die endgültige Erledigung der Verfassungsfragen. Die Regierung entschloss sich am 13. Juli 1819, die Stände wieder einzuberufen und zwar, wegen des Baus des Ständesaals in Stuttgart, nach Ludwigsburg. Die Verfassung selbst wurde am 23. September einstimmig angenommen, am 25. September vom König und den Ständen feierlich bestätigt und an des Königs Geburtstag, am 27. September, veröffentlicht und vom ganzen Land freudig begrüßt. Das Manifest König Wilhelms hierzu lautete: "Mit freudiger Empfindung verkünden wir unserem getreuen Volk dieses Ereignis, welches der Regierung ihre wohltätige Wirksamkeit, dem Volke seine gesetzmäßige Freiheit und dem gesamten Vaterland eine glückliche Zukunft sichert. Möge die Vorsehung unsere Bemühungen für das Glück unseres Volkes segnen!". So war dann nach über 4-jährigen Verhandlungen ein relativ vollkommenes Werk geschaffen worden, das selbst die Anerkennung der Zweifler fand. Bei der Feier der neuen Verfassung am 29. September in Stuttgarts Hof- und Nationaltheater, an dem an diesem Tag Uhlands "Herzog Ernst von Schwaben" aufgeführt wurde, sprach Ludwig Uhland mit folgenden Worten aus den Herzen aller guten Württemberger: Ja,
mitten in der wildverworr´nen Zeit Der Hauptinhalt der Verfassung handelt im Kapitel 1 vom Königreich, im Kapitel 2 vom König, von der Thronfolge und von der Reichsverwesung, im Kapitel 3 von den allgemeinen Rechtsverhältnissen der Staatsbürger, im Kapitel 4 von den Staatsbehörden, im Kapitel 5 von den Gemeinden und den Amtskörperschaften, im Kapitel 6 von dem Verhältnis der Kirche zum Staat, in Kapitel 7 von der Ausübung der Staatsgewalt, im Kapitel 8 von der Finanzverwaltung, im Kapitel 9 von den Landesständen und im Kapitel 10 vom Staatsgerichtshof, eingesetzt zum gesetzlichen Schutz der Verfassung. Am 15. Januar 1820 erfolgte dann die Eröffnung des ersten Landtages nach der neu hergestellten Verfassung. Doch wo
Licht ist, ist auch Schatten. Österreich und Preußen waren dem
Ständewesen abgeneigt. Zur Unterdrückung der so genannten demagogischen
Umtriebe, vermeintlicher Umsturzversuche der deutschen Jugend, erfolgten
im August 1819 durch Konferenz der Minister von Österreich, Preußen und
8 anderen Staaten, die so genannten Karlbader Beschlüsse, welche daraus
ausgerichtet waren, alle freiheitlichen Regelungen in Deutschland zu
vernichten. Chorführer war Metternich.
Die Beschlüsse waren besonders auf die Beschränkung der Pressefreiheit
und auf die Zähmung des freien, angeblich staatsgefährlichen Geistes an
den Lehranstalten und Universitäten gerichtet. Die Leitung hierüber
hatte eine Zentralbehörde in Mainz. Württembergs Gesandter Wangenheim
hat in Karlsbad vergeblich gegen die Eingriffe protestiert. Die
württembergische Regierung kam deshalb nicht umhin, wenigsten äußerlich
der Wiener Schlussakte vom 8. Juni 1820 beizutreten. |