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Königreich Württemberg

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<Eckdaten König Friedrich><Eckdaten König Wilhelm I.><Eckdaten König Karl><Eckdaten König Wilhelm II.>

Pauline Therese Louise, die Tochter seines Onkels Herzog Ludwig Friedrich von Württemberg, wurde am 15. April 1820 die Nachfolgerin Katharinas und am 6. März 1823 Mutter des Thronfolgers Karl Friedrich Alexander wurde. Nicht nur in der Residenzstadt Stuttgart, sondern auch im ganzen Land, löste die Geburt großen Jubel aus. Bei den Geburten seiner Töchter aus der Ehe mit Katharina, Maria Friederike Charlotte (30.Oktober 1816) und Sophie Friederike Mathilde (17. Juni 1818), sowie aus der Ehe mit Pauline stammenden Töchter Prinzessin Katharina (24. August 1821) und Prinzessin Auguste (4. Oktober 1826) dürfte die Begeisterung des württembergischen Volkes nicht minder gewesen sein.

Das Jahr 1819 brachte dem König und dem Volk jedoch nicht nur den herben Verlust von Katharina, sondern auch die endgültige Erledigung der Verfassungsfragen. Die Regierung entschloss sich am 13. Juli 1819, die Stände wieder einzuberufen und zwar, wegen des Baus des Ständesaals in Stuttgart, nach Ludwigsburg. Die Verfassung selbst wurde am 23. September einstimmig angenommen, am 25. September vom König und den Ständen feierlich bestätigt und an des Königs Geburtstag, am 27. September, veröffentlicht und vom ganzen Land freudig begrüßt. Das Manifest König Wilhelms hierzu lautete: "Mit freudiger Empfindung verkünden wir unserem getreuen Volk dieses Ereignis, welches der Regierung ihre wohltätige Wirksamkeit, dem Volke seine gesetzmäßige Freiheit und dem gesamten Vaterland eine glückliche Zukunft sichert. Möge die Vorsehung unsere Bemühungen für das Glück unseres Volkes segnen!". So war dann nach über 4-jährigen Verhandlungen ein relativ vollkommenes Werk geschaffen worden, das selbst die Anerkennung der Zweifler fand. Bei der Feier der neuen Verfassung am 29. September in Stuttgarts Hof- und Nationaltheater, an dem an diesem Tag Uhlands "Herzog Ernst von Schwaben" aufgeführt wurde, sprach Ludwig Uhland mit folgenden Worten aus den Herzen aller guten Württemberger:

Ja, mitten in der wildverworr´nen Zeit
Ersteht ein Fürst, vom eignen Geist bewegt,
Und reicht hochherzig seinem Volk die Hand
Zum freien Bund der Ordnung und des Rechts.
Ihr habt´s gesehen, Zeugen seid ihr alle,
In ihre Tafeln grab es die Geschichte,
Heil diesem König! diesem Volke Heil!

Der Hauptinhalt der Verfassung handelt im Kapitel 1 vom Königreich, im Kapitel 2 vom König, von der Thronfolge und von der Reichsverwesung, im Kapitel 3 von den allgemeinen Rechtsverhältnissen der Staatsbürger, im Kapitel 4 von den Staatsbehörden, im Kapitel 5 von den Gemeinden und den Amtskörperschaften, im Kapitel 6 von dem Verhältnis der Kirche zum Staat, in Kapitel 7 von der Ausübung der Staatsgewalt, im Kapitel 8 von der Finanzverwaltung, im Kapitel 9 von den Landesständen und im Kapitel 10 vom Staatsgerichtshof, eingesetzt zum gesetzlichen Schutz der Verfassung. Am 15. Januar 1820 erfolgte dann die Eröffnung des ersten Landtages nach der neu hergestellten Verfassung.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Österreich und Preußen waren dem Ständewesen abgeneigt. Zur Unterdrückung der so genannten demagogischen Umtriebe, vermeintlicher Umsturzversuche der deutschen Jugend, erfolgten im August 1819 durch Konferenz der Minister von Österreich, Preußen und 8 anderen Staaten, die so genannten Karlbader Beschlüsse, welche daraus ausgerichtet waren, alle freiheitlichen Regelungen in Deutschland zu vernichten. Chorführer war Metternich. Die Beschlüsse waren besonders auf die Beschränkung der Pressefreiheit und auf die Zähmung des freien, angeblich staatsgefährlichen Geistes an den Lehranstalten und Universitäten gerichtet. Die Leitung hierüber hatte eine Zentralbehörde in Mainz. Württembergs Gesandter Wangenheim hat in Karlsbad vergeblich gegen die Eingriffe protestiert. Die württembergische Regierung kam deshalb nicht umhin, wenigsten äußerlich der Wiener Schlussakte vom 8. Juni 1820 beizutreten.
Wilhelm gelang es, seinen Schwager Kaiser Alexander, der Metternich ebenfalls misstraute, für seine Pläne zu gewinnen. Dennoch scheiterte auch der andere württembergische Gesandte Witzigerode. Somit unterlag der König!
Bereits am 1. Oktober 1819 war in Württemberg die Reaktion der Bundesbeschlüsse spürbar - die Zensur für politische Tagesblätter wurde wieder eingeführt. 1824 verbot Preußen seinen Studierenden den Besuch der Universität Tübingen. Die immer enger werdenden Schranken des Bundestages wurden immer mehr sichtbarer. König Wilhelm war deshalb bestrebt, die schädigenden Schranken in der deutschen Vielstaaterei betreffend Handel und Verkehr zu beseitigen. Ein mit
König Ludwig von Bayern geschlossener Zollvertrag zwischen Württemberg und Bayern in den Jahren 1827/28 resultierte aus seinen Bemühungen. Preußen folgte mit einem Vertrag mit Hessen-Darmstadt. 1834 trat dann der große deutsche Zollverein ins Leben.

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