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Ritter und Ritterbünde

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Ausschlaggebend für die Entstehung mehrerer Ritterzusammenschlüsse war die Gründung des Schwäbischen Städtebundes von 1376!

Sowohl die Macht der Städte als auch die Eingliederung in Territorien war den Rittern zu bedrohlich. Deshalb bildete sich in den Jahren 1393/94 der Bund der "Schlegler", der sich wegen dem Schlegel in seinem Abzeichen so nannte. Dieser sorgte dann auch sogleich für erhebliche Unruhe und Besorgnis bei den Landesherren und den Reichsstädten, denn die Schlegler besetzten 1395 das Städtchen Heimsheim bei Weil der Stadt. Obwohl von Graf Eberhard dem Milden von Wirtemberg und den Städten drei ihrer Anführer gefangen genommen wurden und König Wenzel dann die Auflösung des Bundes der Schlegler befahl, gelang es nicht, die Ritter der Oberhoheit zu unterwerfen. Im Jahr 1422 wurde deshalb von Kaiser Sigmund die Reichsritterschaft als Stand anerkannt.

Die Rittervereinigung St. Georgs-Schild, die aus selbstständigen Teilgesellschaften bestand und sich im Jahr 1408 zusammengeschlossen hatte, war die bedeutendste Rittervereinigung in Schwaben. 1487 verband sich diese Rittervereinigung mit den Reichsstädten zum Schwäbischen Bund.
Dadurch jedoch, dass mit der Erfindung von Geschützen und durch eine neue Art von Kriegsführung die Ritter immer mehr zurückgedrängt und durch das angeworbene Fußvolk, also Landsknechten oder Schweizern, ersetzt wurden, verlor der ritterschaftliche Adel an kriegerischem Übergewicht.
Lediglich der Landadel bediente sich noch weiterhin der berittenen Ritterschaft, die jedoch, wirtschaftlich gesehen, mit den Städten und Territorien nicht mehr mithalten konnten.
Die Ritterschaft verarmte daraufhin - einzelne von ihnen schädigten durch Landfriedensbruch oder Raub den Verkehr und die Wirtschaft teilweise ganz erheblich.

Nicht nur in Württemberg, sondern auch weit über die Landesgrenzen hinaus, ist ein späterer Vertreter des Rittertums bestens bekannt: Götz von Berlichingen (1480-1562), der Ritter mit der eisernen Hand!

Wer oder was war denn aber nun überhaupt ein Ritter?
Die allgemein gültige Definition des Begriffes "Ritter" ist "ein zu Pferd und in Rüstung kämpfender adliger Krieger".
Die Ritter, von denen einige der Landeshoheit unterstanden, der Großteil aber reichsunmittelbar war, bildeten den "niederen Adel". Zu Beginn des Rittertums im 8. Jahrhundert konnte jeder freie Mann den "Beruf" des Ritters ergreifen. Dies änderte sich erst, als sich ein Geburtsstand herausbildete und die Ritter dann in den niederen Adel aufstiegen.
Da es schwierig war, sich mit den schweren Waffen im Sattel zu halten und gleichzeitig zu kämpfen, waren die Ritter anfangs nicht zu Pferd, sondern zu Fuß unterwegs. Erst im 12. Jahrhundert, der Blütezeit des Rittertums, als Steigbügel, Sättel mit hohen Rückenlehnen, genagelte Hufeisen und schwere Lanzen entwickelt wurden, konnte sich der Ritter auf dem Pferd halten und wurde somit zu einem äußerst gefährlichen Gegner. Dadurch gewann die Ritterschaft enorm an Bedeutung. Waren es im 10. Jahrhundert unter Kaiser Otto II. ca. 2.000 Ritter, so konnte der Stauferkaiser Friedrich Barbarossa 1184 beim Mainzer Hoftag bereits über 40.000 Ritter "vorzeigen".

Eine gründliche Ausbildung zum Ritter war erforderlich und begann deshalb bereits im sechsten und siebten Lebensjahr als Page auf einer Burg. Als Knappe, so im Alter von ca. 14 Jahren, lernte er reiten und dem Umgang mit Schwert, Lanze und Armbrust. Außerdem begleitete er den Ritter zu Turnieren und auf der Jagd. Sofern er sich ein eigenes Pferd und eine Rüstung leisten konnte, wurde der Knappe dann im Alter von 18 - 21 Jahren während einer feierlichen Zeremonie zum Ritter geschlagen.

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