|
Der
Schwäbische Bund wurde 1487 in Esslingen ins Leben gerufen. Der
Bund, der hauptsächlich von Graf Haug von Werdenberg, an der Spitze der
St. Georgs-Ritter stehend, veranlasst wurde, schützte jedoch nicht nur
Schwaben, sondern dehnte sich bald auch über die Landesgrenzen hinweg
aus. Zuwachs bekam der Bund, unter kaiserlichem Schutz stehend, durch die
Erzbischöfe von Mainz und Trier und durch die Markgrafen von
Brandenburg-Ansbach und Bayreuth. Selbst nach dem Ablauf des 10-jährigen Landfriedens hatte der Schwäbische Bund noch Bestand. Die Eidgenossen kehrten, nach dem im Reichstag zu Worms 1495 der Allgemeine und Ewige Landfrieden ausgesprochen wurde, dem Bund den Rücken, da sie sich den Beschlüssen nicht unterwerfen wollten. Die
Vertreibung Herzog Ulrichs aus Württemberg im Jahr 1519 und die
Unterdrückung des Bauernkrieges in Schwaben und Franken waren wohl die
wesentlichsten Taten des Schwäbischen Bundes. Trotzdem fiel nach 46-jähriger Bestandszeit der Schwäbische Bund auseinander, da sonst Herzog Ulrich nicht ins Land hätte zurückkommen können. Dies gelang ja dann, dank Hilfe des Landgrafen Philipp von Hessen, im Februar 1534. |