<Seite 1><Seite 2><Seite 3><Seite 4><Seite 5> Siegel und Urkunden sind, wie bei anderen Geschlechtern auch, die sicherste Erkenntnis über die Ausbildung des Wappens vom Haus Württemberg. Das erste Siegel wurde auf einer am 15.September 1228 von Conradus von Gottes Gnaden von Gruningen ausgestellten Urkunde gefunden. Das Siegel trägt als Umschrift die Worte "Siegel des Grafen Conradus in Wirtenberc" (Konrad von Württemberg). In diesem Siegel ist sofort das Wappen zu erkennen, das fortan das Hauptwappen des Hauses Württemberg bildet: drei übereinanderliegende schwarze Hirschstangen in goldenem Feld. Die Anzahl der Enden bei den Geweihstangen wurde erst Mitte des 15. Jahrhunderts auf 5,5 und 4 fixiert. In der Zeit davor schwankte die Anordnung von 4,4,4 (1228), 5,5,4 (1246) und 5,5,5 (1257). Seltsamer Weise wirft
das Wappen Württembergs Fragen auf. Dies deshalb, weil auf einer 1238
ausgestellten Urkunde, die ebenfalls nach dem Wortlaut von "den
Herren von Wirtemberg" besiegelt sein soll, eine Siegelbezeichnung
mit der Umschrift "Siegel des Grafen Uodalvicus in Wirtenberc"
mit einem ganz anderen Wappen, nämlich drei fächerartig auf drei
Bergspitzen stehende Türme, je mit Kuppel und Knopf endend, und im
zweiten und dritten ihrer drei Stockwerke mit zwei gerundeten Fenstern,
versehen ist. Die Verfolgung des
Wappens der Linie Grüningen-Landau, bei deren Gründer das erste Siegel
gefunden wurde, ergibt, dass Hartmann I., der Sohn Konrads,
neben dem väterlichen gleichen Siegel, ab 1257 als Fahnenträger des
heiligen Reiches ein Siegel
führt, das die drei Hirschstangen auf der Reichssturmfahne enthält. Ulrich III. war der erste Württemberger, der 1327 in seinem Reitersiegel ein Jagdhorn als Helmkleinod führte. Dieses rote Hüft- oder Jagdhorn mit goldenem Band, goldenem Beschlag und goldener Schallöffnung, wurde fortan ausschließlich als Beigabe zum württembergischen Schild beibehalten. |