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Dadurch wird
angenommen. dass sich die Württemberger Grafen den entsprechenden Teil
des alten Wappens der Grafen von Urach
(Wappen
der Stadt Bad Urach), deren Nachfolger sie um 1254
geworden waren, ihrem Wappen einverleibt haben.
Die Reitersiegel der zwei Brüder Eberhard des Greiners und Ulrichs IV.
(Siegel)
zeigen dann wieder die bei Ulrich III. fehlende Helmdecke auf.
Einen Stechhelm
anstelle des sonst verwendeten Topf- oder Kübelhelmes im Wappen ist
erstmals im ältesten Grafenwappen ersichtlich. Dies ist das Wappen an
der Mühle in Vaihingen a.d. Enz von 1392. Die ins 15. Jahrhundert
reichenden Wappen am Fellbacher Tor in Waiblingen und an einem Turm in
Horrheim helfen gleichfalls dabei, das württembergische Wappen auf dem Beutelsbacher
Denkstein sicher zu bestimmen.
Auf den beiden zuletzt erwähnten Wappen sind die Straußenfedern als
Schmückung des Mundloches an dem Jagdhorn des Helmkleinodes erkennbar. Graf
Eberhard der Jüngere (gestorben 1419) verwendet
diese Straußenfedern als erster in seinem Siegel.
Außerdem verwendete er einen wilden Mann und eine wilde Frau als
Schildhalter und erstmalig auch einen Turnierhelm. Man nimmt an, dass
die drei Federn (blau, weiß und rot) wieder dem Uracher Grafenwappen
entnommen wurden.
Die nächste Neuerung
im württembergischen Wappen erfolgte 1447 durch Graf Ulrich
in Urach. Er nahm erstmals das Wappen von Mömpelgard, zwei voneinander
abgekehrte "goldene Barben im roten Feld" (Wappen
der Gräfin Henriette von Mömpelgard), in der Art in sein
Siegel auf, dass der Schild von beiden Wappen quadriert wurde, das
Helmkleinod jedoch unverändert blieb. Der Anlass hierfür war
sicherlich der Umstand, dass ihm 1446 Mömpelgard zugewiesen wurde.
Die zugleiche Einführung eines schildlosen Helms hatte vermutlich die
Absicht, ein deutlich sichtbares Unterscheidungsmerkmal zur Uracher
Linie zu schaffen. Diese hatten sich nämlich zuvor nur durch die
Umschrift unterschieden.
1473 wurde dann im Uracher Vertrag festgeschrieben, dass
alle Linien den Titel Graf von Württemberg und Mömpelgard und ein und
dasselbe (aus diesen beiden quadrierte) Wappen zu führen haben.
Der Münsinger Vertrag brachte eine weitere Neuerung im
Siegel, in dem jetzt zwischen die zwei getrennten Schilde der bei
Eberhard dem Älteren beliebte Psalmbaum mit seinem Wahlspruch "attempto"
(ich wag´s) auf einem Schriftband gestellt wurde und die Namen beider
Grafen in die Legende kamen. Weitere Änderungen ergaben sich nochmals
bei der Wiedervereinigung des Landes, in dem z.B. auf dem besonders
schönen Wappen von 1491 am Beinsteiner Torturm in Waiblingen zwei
Palmenbäume mit dem Wahlspruch den quadrierten Schild einfassen, in dem
Siegel von 1493 nur das "Attempto" allein diesem
beigegeben ist.
Dafür aber, dass je einmal über dem quadrierten Schild neben dem Helm
mit dem Jagdhorn noch ein Helm mit dem zum mömpelgardischen Wappen
gehörigen Kleinod eines Fischweibleins mit rotem Kleid und goldenem
Gürtel im Gebrauch gewesen wäre, wie im Grüneberg´schen Wappenbuch
von 1493 das Wappen Württembergs wiedergegeben wird, scheint kein
Beweis erbracht.
Graf
Eberhard stellte
gelegentlich den Schild seiner Frau Barbara
von Mantua neben seinen, wie
z.B. in den Kirchen von Tübingen und Urach ersichtlich ist.
Dies tat er aller Wahrscheinlichkeit nach nur dann, wenn seine Frau als
Mitstifterin auftrat.
Als Graf Eberhard 1495 zum Herzog und das Land
Württemberg zum Herzogtum erhoben wurde, wurde dies natürlich auch im Wappen
zum Ausdruck gebracht. Da ja die Grafen von Württemberg längst auch
Nachfolger und Erben von Herzogen, nämlich der Herzoge von Teck, waren,
stellte man deshalb jetzt im vierfeldrigen Schild neben das erste Feld
mit den württembergischen Hirschstangen als zweites das mit dem von
schwarz und gold geweckten Wappen der alten Herzöge von Teck, fügte im
dritten Feld die Reichssturmfahne von Markgröningen ein und verweis die
Mömpelgarder Fische ins vierte Feld. Von den vier nun eigentlich
dazugehörigen Helmen wurden zunächst nur zwei mit in das Wappen
aufgenommen. Dies war der württembergische Helm mit seinem Jagdhorn,
der dahingehend geändert wurde, dass er nun mit einer Krone über ihm
gebildet wird, und der ungekrönte teckische Helm mit seinem Kleinod,
ein Brackenkopf mit rot ausgeschlagener Zunge, mit dem schwarzen und
goldenen Wecken überzogen. Die Umschrift auf dem Siegel lautet nun:
Siegel Eberhards von Gottes Gnaden Herzog zu Württemberg und Teck und
Grafen zu Mömpelgard.
Ein besonders schönes Exemplar seines Herzogswappens ist auf seiner aus
Kupfer gegossenen Grabplatte in der Tübinger Stiftskirche zu sehen.
Dieses Wappen blieb nun bis 1707, also volle 212 Jahre, unverändert.
Lediglich 1593 ließ Herzog Friedrich I. im Wappen
zum Ausdruck bringen, dass nun die Mömpelgarder Linie des Hauses
regierte. So wurde zwischen die zwei bisherigen Helme von Württemberg
und Teck, in die Mitte an einem Ehrenplatz, ein gekrönter Helm mit dem
Mömpelgarder Fischweiblein gesetzt.
 
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