<Seite 1><Seite 2><Seite 3><Seite 4><Seite 5> Näher betrachtet fällt auf, dass diesem Königswappen auf verständliche Weise und in einfacher Form die Geschichte des Hauses Württemberg zu entnehmen ist. Vom einfachen schwäbischen Grafenhaus (mit den drei Hirschstangen) zum königlich gekrönten Haupt, unter dessen staufischen Herzogen (mit dem Wappen der drei Löwen) einst die Ahnen gedient hatten. Die Landesfarben,
d.h. die Farben, welche bei Fahnen o. ä. angebracht waren, um ein Land
zu kennzeichnen, waren bis zur Zeit König Wilhelms schwarz
und gelb (siehe Wappenschild Württemberg). Nachdem König
Wilhelm II., Württembergs letzter König, am 30.November 1918
abdankte und somit der Demokratie in Württemberg Tür und Tor öffnete,
wurde dann im Jahr 1952 zwischen den Ländern Württemberg, Baden
und Hohenzollern das neue Bundesland Baden-Württemberg
gegründet. Das große Landeswappen zeigt im Schild auf goldenem Grund die drei schreitenden, übereinander angeordneten schwarzen staufischen Löwen mit roten Zungen. Der badische Greif und der württembergische Hirsch dienen als symbolischer Schildhalter. Die Wappenkrone des Schildes wird durch sechs historische Plaketten der ehemals wichtigsten südwestdeutschen Länder gebildet: links außen der fränkische Rechen für das Herzogtum Ostfranken, rechts daneben der schwarz-silberne Zollernschild von Hohenzollern, daneben die erhöhten Wappen der Landesteile Baden (roter Schrägbalken in goldenem Grund) und Württemberg (drei schwarze Hirschstangen in goldenem Grund). Rechts neben Württemberg der goldene, kurpfälzische Löwe und außen rechts der rot-silbern-rote Schild der vorderösterreichischen Landesteile. Im Schild des kleinen
Landeswappens erscheinen ebenfalls die drei schwarzen staufischen Löwen
auf goldenem Grund. Schildhalter, Wappenkrone und Fußleiste fehlen. Besonderer Hinweis:
Laut Verordnung der Landesregierung vom 2. August 1954 über die
Führung des Landeswappens ist es nur bestimmten Behörden und
Institutionen erlaubt, das Landeswappen (gleichgültig ob groß oder
klein) zu führen. Ein so genanntes Baden-Württemberg-Signet kann von jedermann unverändert verwendet werden, um somit seine Verbundenheit zum Land Baden-Württemberg zum Ausdruck bringen zu können. |